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1.3.2 Verlängerung des Protokollausweises
Ein neuer Protokollausweis kann grundsätzlich frühestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises beantragt werden. Bei Ausstellung eines neuen nationalen Reisedokuments (Diplomatenpass, Dienstpass, usw.) ist immer ein neuer Protokollausweis zu beantragen.
Bei Verlängerung eines Protokollausweises bitte folgende Unterlagen beifügen:
| DOKUMENT | HINWEIS |
| Verbalnote | 1-fach einreichen |
| Antragsformular | Für Entsandte: Formular PA1 Für Familienangehörige: Formular PA2 2-fach einreichen und elektronisch ausfüllen |
| Passkopie | Lichtbildseite inklusive Visum (falls erforderlich) und Einreisestempel |
| Passbild | 3,5 cm x 4,5 cm groß aktuell (max. 6 Monate alt) und biometriefähig |
| Unterschriftsblatt | ausschließlich Original vom Auswärtigen Amt verwenden, keine Kopie! Kinder ab 10. Lebensjahr unterschreiben selbst, bei jüngeren Kindern bleibt das Unterschriftsfeld frei |
| Bisheriger Protokollausweis | im Original |
| nur bei volljährigen ledigen Kindern unter 25 Jahren | Vollständige Passkopie inklusive Leerseiten Bestätigung der bestehenden häuslichen Gemeinschaft und der wirtschaftlichen Abhängigkeit (Anlage PA3) |
| Bei deutscher Staatsangehörigkeit oder Niederlassungserlaubnis | Unbedingt zu notifizieren Kopie des deutschen Passes (Lichtbildseite) oder der Niederlassungserlaubnis ist zwingend beizufügen Siehe auch Artikel Deutsche Staatsangehörige/Ständige Ansässigkeit |
Bei Verlängerungsanträgen über das 10. Aufenthaltsjahr hinaus wird um Beachtung der Regelungen zur ständigen Ansässigkeit gebeten.