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1.3.2 Verlängerung des Protokollausweises

16.01.2026 - Artikel

Ein neuer Protokollausweis kann grundsätzlich frühestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises beantragt werden. Bei Ausstellung eines neuen nationalen Reisedokuments (Diplomatenpass, Dienstpass, usw.) ist immer ein neuer Protokollausweis zu beantragen.

Bei Verlängerung eines Protokollausweises bitte folgende Unterlagen beifügen:

DOKUMENT
HINWEIS
Verbalnote1-fach einreichen
AntragsformularFür Entsandte: Formular PA1
Für Familienangehörige: Formular PA2
2-fach einreichen und elektronisch ausfüllen
Passkopie

Lichtbildseite inklusive Visum (falls erforderlich) und Einreisestempel

Grundsätzlich können nur amtliche Pässe (Diplomaten-/Dienstpässe) akzeptiert werden.

Passbild

3,5 cm x 4,5 cm groß

aktuell (max. 6 Monate alt) und biometriefähig
Bild nicht aufkleben, Namen auf Rückseite

Unterschriftsblatt

ausschließlich Original vom Auswärtigen Amt verwenden, keine Kopie!

Kinder ab 10. Lebensjahr unterschreiben selbst, bei jüngeren Kindern bleibt das Unterschriftsfeld frei

Bisheriger Protokollausweisim Original
nur bei volljährigen ledigen Kindern unter 25 JahrenVollständige Passkopie inklusive Leerseiten
Bestätigung der bestehenden häuslichen Gemeinschaft und der wirtschaftlichen Abhängigkeit (Anlage PA3)
Bei deutscher Staatsangehörigkeit
oder Niederlassungserlaubnis
Unbedingt zu notifizieren
Kopie des deutschen Passes (Lichtbildseite) oder der Niederlassungserlaubnis ist zwingend beizufügen
Siehe auch Artikel Deutsche Staatsangehörige/Ständige Ansässigkeit


Bei Verlängerungsanträgen über das 10. Aufenthaltsjahr hinaus wird um Beachtung der Regelungen zur ständigen Ansässigkeit gebeten.

Anlagen

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