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1.3.2 Verlängerung des Protokollausweises

27.01.2023 - Artikel

Ein neuer Protokollausweis kann grundsätzlich frühestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises beantragt werden. Bei Ausstellung eines neuen nationalen Reisedokuments (Diplomatenpass, Dienstpass, usw.) ist immer ein neuer Protokollausweis zu beantragen.

Bei Verlängerung eines Protokollausweises bitte folgende Unterlagen beifügen:

DOKUMENT

HINWEIS

Verbalnote

1-fach einreichen

Antragsformular

Für Entsandte: Formular PA1
Für Familienangehörige: Formular PA2
3-fach einreichen und elektronisch ausfüllen

Passkopie

Lichtbildseite inklusive Visum (falls erforderlich) und Einreisestempel

Passbild

3,5 cm x 4,5 cm groß

aktuell (max. 6 Monate alt) und biometriefähig
Bild nicht aufkleben, Namen auf Rückseite

Unterschriftsblatt

ausschließlich Original vom Auswärtigen Amt verwenden, keine Kopie!

Kinder ab 10. Lebensjahr unterschreiben selbst, bei jüngeren Kindern bleibt das Unterschriftsfeld frei

Bisheriger Protokollausweis

im Original

nur bei volljährigen ledigen Kindern unter 25 Jahren

Vollständige Passkopie inklusive Leerseiten
Bestätigung der bestehenden häuslichen Gemeinschaft und der wirtschaftlichen Abhängigkeit (Anlage PA3)

Bei deutscher Staatsangehörigkeit
oder Niederlassungserlaubnis

Unbedingt zu notifizieren
Kopie des deutschen Passes (Lichtbildseite) oder der Niederlassungserlaubnis ist zwingend beizufügen
Siehe auch Artikel Deutsche Staatsangehörige/Ständige Ansässigkeit


Bei Verlängerungsanträgen über das 10. Aufenthaltsjahr hinaus wird um Beachtung der Regelungen zur ständigen Ansässigkeit gebeten.

Anlagen

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