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2.2 Verhalten im Straßenverkehr (Verstöße StVO)

11.03.2022 - Artikel

Beachten der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Es wird erwartet, dass auch die in Deutschland tätigen Diplomaten und Konsularbeamten die Regeln des Straßenverkehrs beachten.

Verstöße werden in Deutschland bei Mitgliedern der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen, die Immunität von der Strafgerichtsbarkeit genießen, nicht strafrechtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaften und Ordnungsämter gehen solchen Verstößen daher nicht nach. Selbst ein Bußgeldbescheid unter dem Scheibenwischer erfolgt nicht.

Allerdings wird das Auswärtige Amt zwecks Prüfung gesandtschaftsrechtlicher Konsequenzen informiert.

Die durch Fahrzeuge mit Sonderkennzeichen begangenen Verstöße werden auch von der Öffentlichkeit beobachtet. Regelmäßig werden die entsprechenden Statistiken auch bei den Verkehrsverwaltungsbehörden durch die Presse abgefragt und veröffentlicht. Negative Medienberichterstattung kann den Ruf der Mission schädigen!

Deshalb wird eindringlich appelliert, die Bestimmungen genau einzuhalten.

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und Fahrten unter Alkoholeinfluss

Insbesondere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrten unter Alkoholeinfluss, müssen unterbleiben.

Bei Bekanntwerden solcher Verstöße wird das Auswärtige Amt die Botschaft kontaktieren, sie hierauf hinweisen und Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. In Einzelfällen können auch gesandtschaftsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Erklärung als „persona non grata“ erwogen werden.

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Sollten Mitglieder der Vertretung an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, sind sie gehalten, umgehend die Polizei zu kontaktieren, bei ihrem Fahrzeug zu verbleiben und das Eintreffen der Polizisten abzuwarten. Der Unfallort darf nicht vorher verlassen werden.

Das gilt auch, wenn sie ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigen. Nach deutschem Recht reicht es nicht aus, in diesen Fällen eine Notiz oder Ihre Visitenkarte am geschädigten Auto zu hinterlassen, sondern das Eintreffen der Polizei oder des Halters des anderen Fahrzeugs muss abgewartet werden. Anderenfalls wird das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder sog. Fahrerflucht bewertet.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz und Hauptuntersuchung (HU)

In Deutschland ist ein ausreichender Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz für jedes Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus unterliegt jedes Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Hauptuntersuchung (HU).

Die Teilnahme am Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz bzw. ohne gültige HU-Plaketten stellt einen erheblichen Verstoß gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften und das Nebenstrafrecht dar. Das Auswärtige Amt behält sich vor, in Fällen, in denen gegen diese Vorschriften verstoßen wird, bei den zuständigen Behörden eine Stilllegung des betroffenen Fahrzeuges zu veranlassen. Ferner sind die Polizeibehörden ermächtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern und aus dem Verkehr zu nehmen.

Auf die Rundnote Nr. 7/2017 wird verwiesen.




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