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4.4 Schutzmaßnahmen für diplomatische und konsularische Vertretungen

08.04.2024 - Artikel

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gewährleisten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten den Schutz der diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen entsprechend den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen. Die Sicherheitsbehörden bewerten von sich aus die aktuelle Gefährdungslage und ergreifen auf dieser Grundlage erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen.

Bitten ausländischer Missionen in Berlin um Verstärkung von Schutzmaßnahmen aus Anlass von Empfängen oder sonstigen Veranstaltungen sollten mit ausreichend zeitlichem Vorlauf (mindestens zwei Wochen) per Verbalnote an das Auswärtigen Amt (Referat 701) gerichtet werden. Die Note sollte folgende Angaben enthalten:

  • Datum, Uhrzeit, Dauer, Ort und Anlass der Veranstaltung,
  • Zahl und Kreis der Gäste,
  • Angabe eines Ansprechpartners in der Botschaft.

Verbalnoten in Eilfällen (akute Erhöhung der Bedrohungslage) sollten zusätzlich vorab per Mail an 701-wm1@diplo.de, cc an 701-0@diplo.de, außerhalb der regulären Dienststunden auch an lagezentrum@diplo.de versandt werden.

Abhängig von der konkreten Situation sollte (ggfls. ergänzend) die örtliche Polizeidienststelle und/oder die

Verbindungsstelle Diplomatische Einrichtungen der Polizei
Königstraße 5
D-14163 Berlin

unter den bekannten Telefonnummern und unter
E-Mail diplo@polizei.berlin.de

benachrichtigt werden.

Bei entsprechenden Veranstaltungen konsularischer Vertretungen sollten sich diese an die Staats- bzw. Senatskanzleien des jeweiligen Bundeslandes wenden, bei Bedrohungslagen an die dortigen Polizeidienststellen.


Die Notrufnummer der Polizei ist 110.

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