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4.3 Parkplätze
Nach deutschem Straßenverkehrsrecht ist eine Reservierung von Park- und Halteplätzen für Fahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich. Für die so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen,in Berlin, in der sich die Vertretung bzw. weitere Liegenschaften der Vertretung befinden und für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde, kann für dienstliche Kraftfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für die Parkgebühr beantragt werden.
Vor Botschafts- oder Konsulatsliegenschaften kann durch Verkehrszeichen eine Zone zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ausgewiesen werden. Ein Antrag kann formlos bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Verkehrsmanagement
Columbiadamm 10
12101 Berlin
Email: verkehrsmanagement@senumvk.berlin.de
Auf die Rundnote 06/2022 vom 16. März 2022 wird verwiesen.
Für Rückfragen steht das Auswärtige Amt (Referat 701) zur Verfügung.