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4.3 Parkplätze

08.04.2024 - Artikel

Nach deutschem Straßenverkehrsrecht ist eine Reservierung von Park- und Halteplätzen für Fahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich. Für die so genannten Parkraum­bewirtschaftungszonen,in Berlin, in der sich die Vertretung bzw. weitere Liegenschaften der Vertretung befinden und für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde, kann für dienstliche Kraftfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für die Parkgebühr beantragt werden.

Vor Botschafts- oder Konsulatsliegenschaften kann durch Verkehrszeichen eine Zone zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ausgewiesen werden. Ein Antrag kann formlos bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Verkehrsmanagement
Columbiadamm 10
12101 Berlin
Email: verkehrsmanagement@senumvk.berlin.de

Auf die Rundnote 06/2022 vom 16. März 2022 wird verwiesen.

Für Rückfragen steht das Auswärtige Amt (Referat 701) zur Verfügung.

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