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2.1.4 Berufstätigkeit von entsandtem Personal

30.01.2023 - Artikel

Die Mitglieder des entsandten Personals dürfen in Deutschland neben ihrer Tätigkeit in der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet sind.

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