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2.5.4 Rundfunk- und Fernsehgebühren/Kabelanschlussgebühren

08.04.2024 - Artikel

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sieht vor, dass alle diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland von den Rundfunkbeiträgen befreit sind.

Die Befreiung erstreckt sich auch auf die Privathaushalte der entsandten Mitglieder der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen und deren zum Haushalt gehörende Familienangehörige sowie des entsandten Verwaltungs- und technischen Personals, vgl. auch Rundnote Nr. 05/2013 vom 12.02.2013 (Rundfunkbeiträge). Auskünfte erteilt ggf. der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio mit Sitz in Köln (www.rundfunkbeitrag.de).

Eine Befreiung von Kabelanschlussgebühren ist dagegen nicht möglich, da es sich hierbei um Entgelte für private Dienstleistungen handelt.

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