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1.5 Örtlich eingestelltes Personal
Ortskräfte sind Lokalbeschäftigte, die ausschließlich auf dem deutschen Arbeitsmarkt angeworben werden und den deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
Die folgenden Regelungen gelten für Ortskräfte bei diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen gleichermaßen, unabhängig davon, ob die Beschäftigung in Vollzeit, Teilzeit, probeweise oder im Rahmen eines Praktikums erfolgt.
Diese Personen unterliegen auch als Beschäftigte einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung grundsätzlich der deutschen Sozialversicherungs- und Einkommensteuerpflicht, sofern sie nicht auf der Grundlage des EU-Rechts oder einer zwischenstaatlichen Vereinbarung (Sozialversicherungs- bzw. Doppelbesteuerungsabkommen) davon ausgenommen sind.
Auf die Einhaltung der mit Rundnote Nr. 25/2017 vom 1. August 2017 dargelegten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Aspekte der Beschäftigung von Ortskräften wird hingewiesen.
An- und Abmeldung
Praktikantinnen und Praktikanten stehen keine Immunitäten und Privilegien im Sinne der beiden Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen zu. Eine protokollarische Anmeldung beim Auswärtigen Amt ist nicht erforderlich.
1.5.1 An- und Abmeldung Ortskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz
Bei Neueinstellung dieser Ortskräfte sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Dokument | Hinweis |
Verbalnote | durch diplomatische Vertretung Musterverbalnote (Anlage OK4) |
Antragsformular | Anmelde-Formular für Ortskräfte (ohne Protokollausweis) der diplomatischen/ berufskonsularischen Vertretungen (Anlage OK2) |
Personalausweiskopie | Vorder- und Rückseite. Alternativ: Reisepasskopie und Angabe der Meldeadresse. Die Pass- oder Personalausweisnummer kann geschwärzt werden. |
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnis erfolgt die Abmeldung dieser Ortskräfte mit den folgenden Unterlagen:
Dokument | Hinweis |
Verbalnote | durch diplomatische Vertretung |
Abmeldeformular | Abmelde-Formular für Ortskräfte (ohne Protokollausweis) der diplomatischen/ berufskonsularischen Vertretungen (Anlage OK7) |
1.5.2 Ortskräfte, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt angeworben werden und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen
Diese Personen sind auch als Beschäftigte einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung grundsätzlich nicht von der Aufenthaltstitelpflicht befreit.
Bei Neueinstellung dieser Ortskräfte sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Dokument | Hinweis |
Verbalnote |
durch diplomatische Vertretung Musterverbalnote (Anlage OK4) |
Antragsformular | Anmelde-Formular für Ortskräfte (ohne Protokollausweis) der diplomatischen/ berufskonsularischen Vertretungen (Anlage OK2) |
Ausweiskopie |
Kopie der nationalen Identitätskarte oder des Reisepasses und Angabe der Meldeadresse. Die Pass- oder Personalausweisnummer kann geschwärzt werden. |
Kopie des Aufenthaltstitels | Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), der die Ortskraft zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. |
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt die Abmeldung dieser Ortskräfte mit den folgenden Unterlagen:
Dokument | Hinweis |
Verbalnote | durch diplomatische Vertretung |
Abmeldeformular | Abmelde-Formular für Ortskräfte (ohne Protokollausweis) der diplomatischen/ berufskonsularischen Vertretungen (Anlage OK7) |
1.5.3 Frühere „unechte Ortskräfte“: Ortskräfte, die im Ausland angeworben wurden, und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen
Die Möglichkeit zur Anwerbung eigener Staatsangehöriger im Entsendestaat („unechte Ortskräfte“) besteht nicht mehr.
Für vor dem 1. Februar 2010 im Ausland angeworbene Ortskräfte gelten die damaligen Bestimmungen bis zum Beschäftigungsende weiter (sogenannte „Altfallregelung“, Rundnote 28/2009).
Die Abmeldung dieser Ortskräfte erfolgt mit den folgenden Unterlagen:
Dokument | Hinweis |
Verbalnote | durch diplomatische Vertretung |
Abmeldeformular | Formular zur Rückgabe von Protokollausweisen (Anlage PA5) |
Protokollausweis(e) | Alle Protokollausweise der Ortskraft und ggf. ihrer Familienmitglieder |
Aufnahme einer unerlaubten Beschäftigung
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit neben der Tätigkeit bei der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung ist im Ausland angeworbenen Ortskräften nicht gestattet. Ortskräften, die einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, wird der Protokollausweis entzogen und die Zustimmung zur Beschäftigung aufgehoben. Die ausländische Vertretung hat für ihre sofortige Ausreise aus Deutschland Sorge zu tragen.
Statuswechsel
Der Statuswechsel einer im Ausland angeworbenen („unechten“) Ortskraft in den Status einer entsandten Kraft mit entsprechenden Privilegien ist erst nach einer angemessenen Zeit außerhalb Deutschlands (mindestens sechs Monate) und nach entsprechender Notifizierung durch den Entsendestaat und mit einem dienstlichen Pass möglich. Eine nur pro forma vollzogene mehrwöchige Ausreise unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland reicht nicht aus.
Der Wechsel aus dem Status eines entsandten Mitglieds einer ausländischen Vertretung zu einer Ortskraft ist nicht möglich.
Liste der Ortskräfte
Die Listen aller Ortskräfte (inkl. der sog. „unechten Ortskräfte“ mit Protokollausweis, die vor dem 1. Februar 2010 im Ausland angeworben wurden) sind jährlich bis zum 30. März getrennt nach diplomatischen und ggf. nach konsularischen Vertretungen durch die diplomatische Vertretung dem Auswärtigen Amt (Referat 703) zu übersenden. Hierfür ist das folgende Excel-Formular zu verwenden: Liste der Ortskräfte (Excel-Datei) und ausschließlich in digitaler Form an 703-002@diplo.de zu senden.
Hinweis: Die Angaben von Passnummer und Gültigkeit in der Liste der Ortskräfte sind freiwillig.
Einschlägige Rundnoten:
Rundnote 30/2021 Personallisten
Rundnote 30/2021 Anlage Handreichung zum Datenschutz
Diese Listen sind zusätzlich jährlich bis Ende April den zuständigen Finanzbehörden direkt zu übersenden.
Rundnote 16/2014 Einkommensteuer OK
Weitere Informationen
Grundsätzliche Regelungen betreffend Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
Rundnote 25/2017