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1.3.3 Abmeldung, Verlust und Rückgabe des Protokollausweises

07.05.2024 - Artikel

Der Protokollausweis muss unmittelbar vor Ausreise an das Auswärtige Amt (Referat 703) zurückgegeben werden.

Die Anmeldung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers kann erst nach Abmeldung und Rückgabe des Protokollausweises erfolgen. Die diplomatischen Vertretungen werden gebeten, dies unbedingt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

Die Abmeldung erfolgt mittels Verbalnote und dem Rückgabeformular (Anlage PA5, 3-fach). Es wird gebeten, alle zum Haushalt gehörenden Personen unter Rückgabe der Protokollausweise gleichzeitig abzumelden.

Die Abmeldung der oder des Beschäftigten und der einzelnen Familienmitglieder erfolgt gemeinsam auf einem Formular. Bei Abmeldung von privatem Hauspersonal ist ein weiteres Exemplar des Rückgabeformulars beizufügen.

Sofern Familienangehörige vor dem oder der Entsandten ausreisen, erfolgt die Abmeldung und Rückgabe der Protokollausweise unmittelbar nach deren Ausreise per Formular.

Je ein Exemplar des Rückgabeformulars wird der diplomatischen Vertretung als Nachweis für die Abmeldung und die Rückgabe des Protokollausweises wieder ausgehändigt.

Bei Diebstahl oder Verlust des Protokollausweises ist umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren. Die polizeiliche Diebstahls- oder Verlustmeldung ist dem Auswärtigen Amt, Referat 703, unverzüglich vorzulegen. Zugleich ist ein neuer Ausweis gemäß Ziffer 1.3.1 zu beantragen.

Anlagen

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