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1.1.4 Verteidigungsattaché/es und Stellvertreter

28.02.2024 - Artikel

Die Ernennung von Militär-, Marine-, Luftwaffenattaché(e)s und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter, sowie Attaché(e)s für Wehrtechnik ist dem Auswärtigen Amt (Referat 703) rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise mit Verbalnote zu notifizieren.

Der Verbalnote sollte

  • ein ausführlicher Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch
  • sowie eine Kopie der Datenseite des amtlichen Passes

beigefügt werden.

Die Einreise nach Deutschland kann erst erfolgen, wenn das Auswärtige Amt mitgeteilt hat, dass der/die Verteidigungs-, Heeres-, Marine-, und Luftwaffenattaché(e) sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter in der Bundesrepublik Deutschland willkommen ist und danach das ggf. für die Einreise erforderliche Visum durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt wurde.

Um nachfolgende Notifizierung der tatsächlichen Ankunft bzw. der Abberufung des/r Attaché(e)s wird gebeten.

Mehrfachakkreditierung (Artikel 5 WÜD)

Nebenakkreditierung in der Bundesrepublik Deutschland

Nebenakkreditierung in Drittstaaten

  • ständiger Dienstsitz in einem Drittstaat
  • vor Einreise Nachweis über die Notifizierung an die Regierung dieses Staates der Verbalnote beifügen
  • ständiger Dienstsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • zu gegebener Zeit nach Einreise Nachweis über die Notifizierung an die Regierung des Staates der Nebenakkreditierung
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