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1.1.4 Verteidigungsattaché/es und Stellvertreter
Die Ernennung von Militär-, Marine-, Luftwaffenattaché(e)s und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter, sowie Attaché(e)s für Wehrtechnik ist dem Auswärtigen Amt (Referat 703) rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise mit Verbalnote zu notifizieren.
Der Verbalnote sollte
- ein ausführlicher Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch
- sowie eine Kopie der Datenseite des amtlichen Passes
beigefügt werden.
Die Einreise nach Deutschland kann erst erfolgen, wenn das Auswärtige Amt mitgeteilt hat, dass der/die Verteidigungs-, Heeres-, Marine-, und Luftwaffenattaché(e) sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter in der Bundesrepublik Deutschland willkommen ist und danach das ggf. für die Einreise erforderliche Visum durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt wurde.
Um nachfolgende Notifizierung der tatsächlichen Ankunft bzw. der Abberufung des/r Attaché(e)s wird gebeten.
Mehrfachakkreditierung (Artikel 5 WÜD)
Nebenakkreditierung in der Bundesrepublik Deutschland | Nebenakkreditierung in Drittstaaten |
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