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Vorwort

Foreword

Welcome - Entrance hall at the Federal Foreign Office. Berlin, 07.03.2012, Copyright: Thomas Koehler/picture alliance/photothek © picture alliance / photothek

30.07.2024 - Artikel

Die völkerrechtlichen Vereinbarungen, allen voran die beiden Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, bilden eine wichtige gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Partnerländern.


Die Protokollrichtlinien des Auswärtigen Amtes erläutern die Anwendung der Wiener Übereinkommen in der protokollarischen Praxis und legen die Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und den diplomatischen Vertretungen fest. Sie sollen Ihnen gleichermaßen als Hilfestellung und Arbeitserleichterung dienen. Zugleich erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ständigen Ergänzungen sowie Aktualisierungen unterworfen.


Für Rückfragen steht Ihnen das Referat 703 gerne zur Verfügung und freut sich über Ihre Anregungen.
Wir wünschen allen Angehörigen der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen einen beruflich erfolgreichen und persönlich bereichernden Aufenthalt in Deutschland.

Karin Marschall
Chefin des Protokolls

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